In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent neue Zweitwohnungen ohne Nutzungseinschränkungen zu schaffen, widerspricht dem Verfassungsauftrag und muss somit grundsätzlich unzulässig sein. Es darf weiter nicht sein, dass die unbestrittene Besitzstandgarantie auf Bereiche ausgedehnt wird, bei denen effektiv gar kein Besitzstand vorliegt. Auch die Möglichkeit, mit geringer Zusatzanforderung Nutzungsbeschränkungen für Wohnungen unbefristet zu sistieren, führt in Tourismusregionen fast zwangsläufig zu einem Vollzugsnotstand, der zu einem Widerspruch mit der Verfassung führen wird.
Die Grünliberalen machen im Rahmen der Vernehmlassung konkrete Vorschläge, wie die Gesetzesvorlage näher an den Verfassungsauftrag herangeführt werden kann, lassen aber selbst in Regionen mit schon heute sehr hohem Zweitwohnungsanteil eine Siedlungsentwicklung zu. „Wir sind überzeugt, damit einen guten Mittelweg zwischen der Bewahrung der Landschaft und den Bedürfnissen der Tourismusregionen aufzuzeigen, der langfristig Bestand hat“, meint Parteipräsident Martin Bäumle