Die Grünliberalen lehnen die vorgeschlagene Änderung der Berufskostenverordnung ab. Die Pauschale führt zu einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen, da sie Inhaberinnen und Inhaber von Geschäftsfahrzeugen steuerlich besser stellt als Personen, die mit dem Privatfahrzeug oder dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit fahren. Bei den Geschäftsfahrzeuginhabern fahren Personen mit einem längeren Arbeitsweg besser als solche mit einem kürzeren Arbeitsweg. Beides widerspricht dem umweltpolitischen und raumplanerischen Grundsatz, Mobilität nicht über das Steuersystem zu fördern.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Steuerverwaltung mit den Wirtschaftsverbänden für die Deklarationspflicht der Arbeitgeber eine praktikable Lösung gefunden hat, die seit 2016 gilt. Es besteht daher kein Handlungsbedarf.
Sollte der Bundesrat trotzdem an der Vorlage festhalten, so ist zumindest die Pauschale auf mehr als 0.9 % des Fahrzeugpreises zu erhöhen, damit dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besser Rechnung getragen wird.