Lebensmittel, die in einem geschlossenen System durch GVO veränderte Mikroorganismen gewonnen wurden, dann aber vom Mikroorganismus abgetrennt, gereinigt und chemisch definiert wurden (sog. Fermenterprodukte), gelten in der EU nicht als GVO-Erzeugnisse und unterstehen grundsätzlich der Regelung über neuartige Lebensmittel („Novel Food“) und somit dem entsprechenden Bewilligungsverfahren. Gemäss Vorentwurf soll diese Regelung auch ins Schweizer Recht übernommen werden.
Die Grünliberalen sind damit einverstanden, fordern aber gleichzeitig, dass für die Konsumentinnen und Konsumenten Transparenz über die entsprechenden Lebensmittel geschaffen wird, beispielsweise durch eine öffentliche Liste der Fermenterprodukte. Zudem ist in der Verordnung oder einem anderen geeigneten Erlass zu regeln, mit welchen Verfahren die Hersteller von Fermenterprodukten die Abwesenheit von GVO-Organismen nachweisen müssen.